Ab dem 22. Februar findet Präsenzunterricht für alle Schulkinder statt.
Die Klassen kommen in den ersten zwei Wochen nach einem gesonderten Plan, den die Eltern durch die Klassenlehrerinnen erhalten.
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Im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 22. Februar bis 7. März 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4.Jahrgangsstufe gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Link zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungsanzeichen bei Kindern in Kindertagesbetreuung und Grundschulen, 15.02.2021:
Stand: 22. 02. 2021
Im Schuljahr 2018/19 wurden wir erneut als Zukunftsschule zertifiziert.
Dank unserer Schulprojekte „Naturnahe Pausenhöfe“ und der „Gesund und Fit Woche“ durften wir bei der jährlich stattfindenden Auszeichnungsveranstaltung zur „Zukunftsschule.SH“ wieder die begehrte Auszeichnung entgegen nehmen.